Die Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dies ist unabhängig von der Betriebsgröße.
Darüber hinaus ist das betriebliche und behördliche Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter gehört, nicht nur für behinderte und schwerbehinderte, sondern gleichermaßen auch für nichtbehinderte Menschen, also für sämtliche Beschäftigte einschließlich der Beamten durchzuführen.
Das Eingliederungsmanagement ist sowohl Bestandteil einer effektiven und effizienten Unternehmensführung als auch eine wichtige Strategie im Feld der gesundheitsorientierten Personalführung.
Unser Seminar versteht sich als ein Kompaktseminar, welches sich nicht nur an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wendet, sondern auch die Rehabilitationsträger - wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit einschließlich ihrer Servicestellen und Integrationsämter - ansprechen soll.
Wir beantwortet folgende Fragen für die Praxis:
1. Block - Grundlagenwissen
Was beinhaltet der §84 SGB IX und wieso ist er so wichtig?
2. Block - Strategiekompetenz
Welche Hilfestellungen und Chancen bietet das Betriebliche Eingliederungsmanagement? Welche Ziele, Grenzen und Risiken gibt es? Welche Akteure müssen, sollten und können eingebunden werden? Wie können Fehlzeiten konkret gesenkt, Kosten gespart und rechtliche Anforderungen erfüllt werden?
3. Block - Handlungskompetenz
Wie wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement organisiert? Wer sind die Ansprechpartner konkret vor Ort? Welche Formvorschriften gibt es? Wie ist die Chronologie der Schritte? Welche Maßnahmen gibt es und wie müssen und sollten diese umgesetzt werden? Was bedeutet Datenschutz und Gleichstellung im Prozess?