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Kurzzusammenfassung:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wirft viele Fragen
auf: Was muss wie und wann umgesetzt werden, wer ist zu berücksichtigen und
welche Maßnahmen der betrieblichen Eingliederung gibt es?
Genau diese Fragen werden in unserem Kompaktseminar
aufgegriffen und praxisrelevant für Arbeitgeber, Führungskräfte,
Interessensvertretungen und Mitarbeiter durch uns beantwortet. Als Referenten stehen Ihnen sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Managementberater zur Verfügung.
Das Seminar beinhaltet sowohl die Wissensvermittlung über
die rechtlichen Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements als auch
über die erfolgreichen Strategien und Methoden einer nachhaltigen
Personalführung.
Zielgruppe:
Führungs- & Nachwuchsführungskräfte, Personaler und
Personalentwickler, Projektleiter und Projektmitarbeiter, Arbeitsmediziner, Interessensvertretungen,
Unternehmer
Schlagworte:
Arbeitsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Führungsaufgaben, Fürsorgepflichten,
Gesundheitsmanagement, Kündigungsschutzrecht, Rechtsberatung, Prävention und
Rehabilitation am Arbeitsplatz
Bildungsziele:
- Qualifizierung in den Grundlagen des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements
- Definition der Begrifflichkeiten
- Rechtliche Grundlagen
- die unterschiedlichen Akteure im Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
- Ziele, Grenzen, Risiken, Perspektiven und Chancen
- Aufbau, Ansätze, Methoden und Instrumente des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Seminarart:
Aufgrund der guten Erfahrungen, die Inhalte des Seminars an
einer konkreten Zielstellung (z.B. Ziel- und Handlungspriorisierung) zu
erarbeiten, bietet es sich an, das Seminar als Unternehmen geschlossen
einzukaufen.
So bleibt die Diskretion über betriebsinterne Situationen
bestmöglich gewahrt.
Kosten pro Referent:
- bis 10 Personen 80,-€ + MwSt. pro Person + NK / Tag = 800 €
zzgl. MwSt. & NK / Seminartag
- ab 11 Personen 95,-€ + MwSt./ Person + NK = 950 € zzgl.
MwSt. & NK / Seminartag
Inhalte:
Die Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX
verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein
Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt
arbeitsunfähig innerhalb eines Jahres ist, unabhängig von der Betriebsgröße.
Darüber hinaus ist das betriebliche und behördliche
Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für
erkrankte Mitarbeiter gehört, nicht nur für behinderte und schwer behinderte,
sondern gleichermaßen auch für nicht behinderte Menschen, also für sämtliche
Beschäftigte einschließlich der Beamten durchzuführen.
Sinn und Zweck dieser Regelung sind es, umgehend zu klären:
- wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und
damit Fehlzeiten verringert werden können,
- mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
- wie der Arbeitsplatz erhalten, die Fähigkeiten des
Arbeitnehmers weiter genutzt und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und
Produktivität sichergestellt werden können.
Das Eingliederungsmanagement ist sowohl Bestandteil einer
effektiven und effizienten Unternehmensführung als auch eine wichtige Strategie
im Feld der gesundheitsorientierten Personalführung.
Um den besonderen Anforderungen an das betriebliche
Eingliederungsmanagement gerecht werden zu können, benötigen die
Verantwortlichen im Unternehmen besondere Kenntnissen über die Voraussetzungen,
den Ablauf und die rechtlichen Hintergründe aus der aktuellen Rechtsprechung.
Unser Seminar versteht sich als ein Kompaktseminar, welches
sich nicht nur an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wendet, sondern auch die
Rehabilitationsträger - wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften,
Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit einschließlich ihrer Servicestellen
und Integrationsämter - ansprechen soll.
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Block - Grundlagenwissen
- Rechtliche Bestimmungen:
- Was beinhaltet der Paragraph §84 SGB IX Abs. 2 und
wieso ist er so wichtig? (wird zielgruppenspezifisch je nach Arbeitgeber- oder
Arbeitnehmerseminar angepasst)
- Was bedeutet Prävention & Gesundheitsförderung
im Allgemeinen & im Eingliederungsmanagement?
- Der Unterschied zwischen Betrieblicher
Gesundheitsförderung & Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
2. Block - Strategiekompetenz
- Hilfestellungen & Chancen: Eingliederungsmanagement
als Steuerungsinstrument:
- weniger Fehlzeiten des Arbeitnehmers
- weniger Kosten für den Arbeitgeber
- mehr Zufriedenheit und Motivation der Arbeitnehmer
- Handlungsplanung & Gesprächsführung. Der Anfang oder
das Ende:
- Ziele, Grenzen & No Go`s im Prozess
- Datenschutz & Dokumentation
- Die richtige Gesprächsführung mit den Akteuren
- Ansätze, Methoden und Instrumente des
Eingliederungs-„Managements":
- Das Eingliederungsmanagement als Einzelinstrument.
- Das Eingliederungsmanagement als Prozessmanagement
(System).
3. Block - Handlungskompetenz
- Prozessentwicklung: Was tut man wann? Wie ist die
Reihenfolge der Schritte?
- Kommunikation: Wie führe ich Erst- &
Eingliederungsgespräche durch?
- Was darf ich wissen, erfragen und wann brauche ich eine
Schweigepflichtsentbindung?
- Welche Verantwortung trage ich & welche nicht?
- Reflexion und Feedback (Methoden).
4. Block - Anschreiben, Checklisten & Arbeitshilfen
- Fordern Sie unverbindlich unser ausführliches Angebot an. -
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